Ablauf & Kosten
Eine verhaltenstherapeutische ambulante Psychotherapie erfolgt in der Regel einmal pro Woche à 50 Minuten. Von den Krankenkassen werden bis zu 24 Sitzungen im Rahmen einer Kurzzeittherapie und bis zu 80 Sitzungen für eine Langzeittherapie bewilligt.
Das Honorar für die Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vom 01.07.2024. Weitere Informationen zur GOP finden Sie hier.
MÖGLICHKEITEN DER KOSTENÜBERNAHME
Wenn Sie sich für die Selbstzahlung entscheiden, kann die Therapie sofort beginnen, ohne dass Formalitäten oder Wartezeiten erforderlich sind – vorausgesetzt, es sind freie Kapazitäten in meiner Praxis verfügbar. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Therapie nicht aktenkundig wird. Umfang und Rhythmus der Sitzungen können flexibel an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
In der Regel werden die Kosten für eine psychologische Psychotherapie übernommen. Dennoch empfehle ich Ihnen vorab mit Ihrer Versicherung abzuklären, ob ambulante Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Vertrags enthalten ist, wie viele Therapiesitzungen pro Jahr erstattet werden, wie viel Prozent der Kosten übernommen wird und welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind.
Da ich nicht über einen Kassensitz verfüge, habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und kann somit nicht direkt mit diesen abrechnen. Eine Kostenübernahme durch die GKV ist jedoch über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich. In diesem Dokument finden Sie die genauen Anforderungen zur Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens.
In der Regel werden die Kosten für eine psychologische Psychotherapie übernommen. Dennoch empfehle ich Ihnen vorab mit Ihrer Versicherung abzuklären, ob ambulante Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Vertrags enthalten ist, wie viele Therapiesitzungen pro Jahr erstattet werden, wie viel Prozent der Kosten übernommen wird und welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind.
Da ich nicht über einen Kassensitz verfüge, habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und kann somit nicht direkt mit diesen abrechnen. Eine Kostenübernahme durch die GKV ist jedoch über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich. In diesem Dokument finden Sie die genauen Anforderungen zur Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens.
Wenn Sie sich für die Selbstzahlung entscheiden, kann die Therapie sofort beginnen, ohne dass Formalitäten oder Wartezeiten erforderlich sind – vorausgesetzt, es sind freie Kapazitäten in meiner Praxis verfügbar. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Therapie nicht aktenkundig wird. Umfang und Rhythmus der Sitzungen können flexibel an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

