Ablauf & Kosten
Eine ambulante Psychotherapie in der Verhaltenstherapie erfolgt in der Regel einmal pro Woche à 50 Minuten. Von den Krankenkassen werden bis zu 24 Sitzungen im Rahmen einer Kurzzeittherapie und bis zu 80 Sitzungen für eine Langzeittherapie bewilligt.
Bei Bedarf kann die Therapie auch online stattfinden – flexibel, ortsunabhängig und diskret. Dieses Format eignet sich besonders, wenn Sie viel unterwegs sind, im Ausland leben oder zeitlich eingeschränkt sind. Die Sitzungen erfolgen über eine sichere, verschlüsselte Verbindung und lassen sich einfach in Ihren Alltag integrieren – ganz ohne Anfahrtswege.
Das Honorar für die Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ab dem 01.07.2024 gilt eine neue Abrechnungsempfehlung, die auch in meiner Praxis angewendet wird. Weitere Informationen zur GOP und zur neuen Abrechnungsempfehlung finden Sie hier.
SELBSTZAHLUNG
Wenn Sie sich für die Selbstzahlung entscheiden, kann die Therapie sofort beginnen, ohne dass Formalitäten oder Wartezeiten erforderlich sind – vorausgesetzt, es sind freie Kapazitäten in meiner Praxis verfügbar. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Therapie nicht aktenkundig wird. Umfang und Rhythmus der Sitzungen können flexibel an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
PRIVATE KRANKENKASSE & BEIHILFE
In der Regel werden die Kosten für eine psychologische Psychotherapie übernommen. Dennoch empfehle ich Ihnen vorab mit Ihrer Versicherung abzuklären, ob ambulante Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Vertrags enthalten ist, wie viele Therapiesitzungen pro Jahr erstattet werden, wie viel Prozent der Kosten übernommen wird und welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind.
GESETZLICHE KRANKENKASSE
(KOSTENERSTATTUNG)
Da ich nicht über einen Kassensitz verfüge, habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und kann somit nicht direkt mit diesen abrechnen. Eine Kostenübernahme durch die GKV ist jedoch über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich.
In diesem Dokument finden Sie die genauen Anforderungen zur Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens.
Ablauf & Kosten
Eine ambulante Psychotherapie in der Verhaltenstherapie erfolgt in der Regel einmal pro Woche à 50 Minuten. Von den Krankenkassen werden bis zu 24 Sitzungen im Rahmen einer Kurzzeittherapie und bis zu 80 Sitzungen für eine Langzeittherapie bewilligt.
Das Honorar für die Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ab dem 01.07.2024 gilt eine neue Abrechnungsempfehlung, die auch in meiner Praxis angewendet wird. Weitere Informationen zur GOP und zur neuen Abrechnungsempfehlung finden Sie hier.
SELBSTZAHLUNG
PRIVATE KRANKENKASSE
& BEIHILFE
& BEIHILFE
GESETZLICHE KRANKENKASSE (KOSTENERSTATTUNG)
Da ich nicht über einen Kassensitz verfüge, habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und kann somit nicht direkt mit diesen abrechnen. Eine Kostenübernahme durch die GKV ist jedoch über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich.
In diesem Dokument finden Sie die genauen Anforderungen zur Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens.

